Fragen und Antworten – Patente und Gebrauchsmuster
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Patente und Gebrauchsmuster.
Alle FAQs stehen auch zum download als .pdf zur Verfügung.
Was ist ein Patent?
Ein Patent schützt eine neue Erfindung auf dem Gebiet der Technik. Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das Patent ist ein vom Staat verliehenes Recht auf ausschließliche Verwertung einer Erfindung.
Wann ist eine Erfindung neu?
Die Erfindung ist neu, wenn sie nicht dem Stand der Technik angehört. Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag des Patentes irgendwo auf der Welt in irgendeiner Weise durch schriftliche oder mündliche Beschreibung (z.B. Publikation, Vortrag, Poster) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Entscheidend ist nicht, wer die Erfindung zuerst gemacht hat, sondern wer sie zuerst angemeldet hat („first to file“-Prinzip: dieses Prinzip gilt geradezu weltweit).
Wann spricht man von einer erfinderischen Tätigkeit?
Die erfindungsgemäße Lösung darf sich nicht für einen Fachmann in nahe liegender Weise ergeben; sie darf also nicht trivial sein. Das Erfordernis der „erfinderischen Tätigkeit“ soll verhindern, dass die normale, routinemäßige Weiterentwicklung der Technik durch ausschließliche Rechte eingeengt wird.
Wann ist ein Patent gewerblich anwendbar?
Eine Erfindung ist gewerblich, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Vorausgesetzt wird allerdings nur die theoretische Möglichkeit der gewerblichen Anwendung.
Was ist nicht patentierbar?
Keine Erfindungen sind Entdeckungen (z.B. Insel), wissenschaftliche Theorien, mathematische Modelle, ästhetische Wortschöpfungen, Geschäftspläne sowie die Wiedergabe von Informationen. Nicht patentierbar sind Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Daneben sind auch Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers sowie Pflanzensorten und Tierarten nicht patentierbar. Beachte: Es kann sich allerdings eine andere Möglichkeit zum Schutz ergeben (z.B. bei Tierarten: Sortenschutz; bei ästhetischen Wortschöpfungen: Musterschutz).
Was ist konkret geschützt?
Der Schutzbereich des Patentes wird durch die Patentansprüche (Hauptanspruch und Unteransprüche) bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen. Der Patentanspruch beschränkt sich dabei nicht auf den Wortlaut der in den Patentansprüchen definierten technischen Lehre, sondern umfasst auch äquivalente Lösungen. Patentrechtliche Äquivalenz liegt hierbei dann vor, wenn die im Wesentlichen gleiche Aufgabe mit sowohl gleichwirkenden wie auch naheliegenden Mitteln gelöst wird. Eine Patentschrift besteht aus Deckblatt, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen, evtl. Recherchebericht.
Was ist ein Recherchebericht?
Der Recherchebericht enthält das Ergebnis der vom Patentamt durchgeführten Patentsuche. Außerdem enthält der Bericht Kategorisierungen der aufgelisteten Literaturstellen hinsichtlich ihrer Relevanz:
„X“ bezeichnet Dokumente, die die Neuheit des Erfindungsgegenstandes in Frage stellen
„Y“ bezeichnet Dokumente, die, in Kombination mit einem oder mehreren weiteren Dokumenten dieser Kategorie, den Erfindungsgegenstand nahe legen.
„A“ bezeichnet Dokumente zum allgemeinen Stand der Technik, die weder die Neuheit noch die Erfindungshöhe in Frage stellen.
Wie lange besteht Schutz?
Das Patent schützt die Erfindung max. 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Wie schütze ich eine Erfindung?
Durch Anmeldung und Registrierung beim jeweiligen Patentamt. Das Patent kann angemeldet werden beim Österreichischen Patentamt (nationales Patent), beim Europäischen Patentamt in München (EPÜ-Patent) bzw. beim Internationalen Büro der WIPO in Genf (PCT-Patent).
Was bedeutet der Begriff „Territorialitätsprinzip“?
Patente unterliegen, wie alle gewerblichen Schutzrechte, dem sog. Territorialitätsprinzip; d.h. sie gelten ausschließlich in dem Land, für das sie erteilt wurden. Es muss also in jedem Land, in dem Patentschutz angestrebt wird, ein gesondertes nationales Patent angemeldet werden. Ein „Weltpatent“ existiert nicht. Im Allgemeinen ist es aus Kostengründen nicht sinnvoll, eine Erfindung weltweit zu schützen. Vielmehr reicht es aus, den Schutz auf die wichtigsten Absatzmärkte zu fokussieren.
Wie lange dauert das Verfahren in der Regel?
Das Anmelde- bzw. Registrierungsverfahren kann zwischen 1-3 Jahren dauern. In manchen Fällen kann daher parallel die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sinnvoll sein.
Schutzzertifikat (SPC = Supplemental Protection Certificate)
Bei zulassungspflichtigen Arznei- und Pflanzenschutzmitteln ist die Verlängerung des Patentschutzes durch das so genannte Schutzzertifikatsgesetz grundsätzlich möglich. Der Schutz kann dabei um maximal 5 weitere Jahre verlängert werden.
Sortenschutzgesetz
Das Sortenschutzgesetz regelt die Anmeldung und Registrierung beim Sortenschutzamt für neue Pflanzensorten, die Ergebnisse einer züchterischen Leistung sind. Die Pflanzensorte muss grundsätzlich unterscheidbar, homogen, beständig und neu sein, um Schutz zu genießen. Die Schutzdauer beträgt je nach Pflanzensorte max. 20-30 Jahre.
Halbleiterschutzgesetz
Durch das Halbleiterschutzgesetz können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen geschützt werden (z.B. Mikrochips, Halbleitertopographien). Die Anmeldung erfolgt beim Patentamt. Die Schutzdauer beträgt max. 10 Jahre.
Was ist ein Gebrauchsmuster?
Als Gebrauchsmuster werden auf Antrag Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Es bedarf wiederum der Anmeldung und Registrierung (Schutzdauer: 10 Jahre ab Anmeldung). Im Unterschied zum Patent erfolgt kein strenges Prüfverfahren im Hinblick auf die Neuheit. Das Anmeldeverfahren kann daher im Prinzip in 2-3 Monaten abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu gewerblichen Schutzrechten (insb. Patent)
- Österreichisches Patentamt https://www.patentamt.at
- Europäisches Patentamt www.epo.org
- Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de
- United States Patent and Trademark Office www.uspto.gov
- World Intellecutal Property Organisation www.wipo.int
Kostenlose Patentrecherche im Internet
- EPO & Mitgliedstaaten http://at.espacenet.com
- Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes für Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen aus aller Welt https://depatisnet.dpma.de
- US Patentamt uspto.gov