Fragen und Antworten – Lizenzrecht
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zum Lizenzrecht und anwendbaren Lizenzsätzen.
Alle FAQs stehen auch zum download als .pdf zur Verfügung.
Was ist unter einer Lizenz zu verstehen?
Allgemein ist eine Lizenz eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Eine große Rolle spielen Lizenzverträge in der Industrie und im Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten unter definierten Bedingungen einzuräumen. Gegenstand von Lizenzen können beispielsweise sein: Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Know-how oder Marken etc.
Ein Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer zahlt die Lizenzgebühr und der Lizenznehmer gestattet die Nutzung des Schutzrechtes unter gewissen vertraglichen Bedingungen.
Wie weiß ich, welchen Lizenzsatz ich verlangen kann?
Es gibt keine festen Regeln laut Gesetz. Die Lizenzhöhe ist Verhandlungssache. Buchtipp: „Lizenzsätze für technische Erfindungen“ von Hellebrand/Himmelmann. Ganz generell gilt:
- Geringer Verkaufspreis + große Stückzahl = geringere prozentuelle Lizenzgebühr
- Hoher Verkaufspreis + geringe Stückzahl = höhere prozentuelle Lizenzgebühr
- Wenn das Produkt/Verfahren erhebliche Weiterentwicklung benötigt = geringere prozentuelle Lizenzgebühr
- Leichte Vermarktbarkeit = höhere prozentuelle Lizenzgebühr
Anhaltspunkte liefert die Praxis:
- Elektroindustrie 0,5 bis 5% (des Umsatzes)
- Maschinen- und Werkzeugindustrie 0,3 bis 10%
- Chemische Industrie 2 bis 5%
- Pharmazeutische Industrie 2 bis 10%
- Automobil- und Zulieferindustrie 0,5 bis 5%
- Optische Industrie/Kameraindustrie 1,5 bis 3,5%
- Möbelindustrie bis zu 5%
- Papierindustrie 1,4 bis 2%
- Bekleidungsindustrie 1 bis 4%
- Schuhindustrie 1 bis 4%
- Spielzeugindustrie 1,5 bis 3%
Welche Arten von Lizenzen gibt es?
- Ausschließliche Lizenz /exklusive Lizenz / Werknutzungsrecht (= Urheberrecht)
- Nicht-ausschließliche Lizenz/ auch sog. einfache Lizenz / nicht exklusive Lizenz / Werknutzungsbewilligung (= Urheberrecht)
Was ist ein Forschungsvorbehalt?
Wenn Sie einem Unternehmen eine ausschließliche Lizenz einräumen, dann dürfen Sie die Lizenz auch grundsätzlich selber nicht mehr nutzen. Um den Lizenzgegenstand also für Forschungszwecke nutzen zu können, müssen Sie einen sog. Forschungsvorbehalt mit dem Lizenznehmer vereinbaren (Forschungsvorbehalt = eine Ausnahme für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken).